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Angeordneter Verlust von Lebensraum

aus dem Heidekrautjournal Nr. 41

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Zuwiderhandlung gegen europäischen Schutzstatus für Fledermäusefledermaus_in_der_waldsiedlung
Die Wald- und Seenlandschaft der Gemeinde Wandlitz ist ein Eldorado für
Fledermäuse. Der ideale Lebensraum von Fledermäusen sind insektenreiche Gebiete, also Wasserflächen, Waldränder und artenreiche Mischwälder. Sie sind die einzigen fliegenden Säugetiere und gehören nicht zur Art der Mäuse. 
Im Naturpark Barnim sind 15 der in Brandenburg lebenden 18 streng geschützten Fledermausarten angesiedelt. Sie sind geschützt durch das Bundesnaturschutzgesetz und die entsprechende Landesgesetzgebung. 
Sie sind akut gefährdet. Ihr Bestand ist rückläufig. Die jährliche Vermehrungsrate schrumpft. An schönen Sommerabenden sind sie all gegenwärtig, doch viele Menschen haben noch nie eine Fledermaus aus der Nähe gesehen. Sie schlafen, überwintern und bekommen Nachwuchs in unzugänglichen Verstecken und sie singen eben nicht hörbar wie die Vögel. 
Wer ihren Lebensraum zerstört, ihre Wochenstuben oder ihre Tötung vorsätzlich in Kauf nimmt, macht sich strafbar. Fledermäuse jagen in den besonders anfälligen Forsten z. B. die bekannten Kiefernschädlinge - Spanner und Raupenarten - als Gesundheitspolizei. Mit Wissen des Vorkommens von geschützten Fledermausarten ist die Planung von Windfarmen in diesen Gebieten ein Verstoß gegen das Gesetz. 
Aber die Datenlage der nachgewiesenen Arten ist „dünn“, wie der Naturschutzbund sagt. 
Nahe liegend wäre eine nach feststehenden Kriterien veranlasste Bestandserfassung in der Zeit von März bis November, einschließlich der Nachtstunden mit geeigneten Detektoren. 
Aber die Regionale Planungsgesellschaft addiert die Zufallstreffer von Naturschützern und Hobbyornithologen aus den angemeldeten Bedenken. Das kann keine Basis für eine 1.000 Hektar große Fläche für Windeignungsgebiete in unserer Gemeinde sein. 
Grundlage unserer Forderung ist die Bundesdeutsche Gesetzgebung, die ab 20 Windrädern ein umfassendes Umweltverträglichkeitsgutachten verlangt. 
Die Erstellung von Windrädern genießt den Status der Privilegierung. Brandenburg rollt den roten Teppich der Planungssicherheit für die Investoren aus. Investoren buhlen um die Wandlitzer Eignungsgebiete, insbesondere der Privatwaldbesitzer. Es werden fünfstellige Pachtsummen pro Windrad gezahlt. Um auch bei den Bürgern und Gemeinden mehr Akzeptanz zu erreichen, versprechen sie, das Gemeindesäckel zu füllen. Die Windenergiewirtschaft boomt, die Technik fasziniert und ist überaus Gewinnbringend dank reichlicher Subventionen, denn ohne diese ist die Windenergie nicht marktfähig. Die Branche verfügt über Medienpräsenz und beschäftigt Anwaltskanzleien. 
Ihre Erfolgsstory beruht auf der gesetzlich garantierten Einspeisevergütung, die jeder Stromkunde für den vermeintlich grünen Strom gezwungener weise mit entrichtet Da werden ursprünglich festgelegte Pufferzonen an Naturschutzgebieten liquidiert, da werden Landschaftsschutzgebiete, in denen Jahrzehnte lang nach Schutzzielen forstlich gehegt wurde, für Windräder akzeptiert. Das Schutzgut Mensch und die Sensibilität des Erholungswaldes für Tausende spielt keine Rolle mehr. 
a._grund_fledermaeuse_in_edelstahl_waldsiedlungIm Großschutzgebiet des Naturparkes Barnim sieht die Regionalplanung 1.000 Hektar Windeignungsflächen vor. Die vor einem Jahr dazu ausgewiesenen Kriterien sind schon längst aufgeweicht, um die noch zu beantwortenden Bedenken von Trägern öffentlicher Belange und Bürgern aus der Uckermark und dem Barnim als nicht relevant für die Beschlussfassung der ausgewiesenen Gebiete abzutun. 
Was sagt der Naturschutzbund dazu? 
Für z.Z. über 3.000 Windräder in Brandenburg, und die Anzahl soll sich vervielfachen, gibt es bisher keinerlei gutachterliche Kriterien, unter welchen Bedingungen der Schutz von Vögeln und Fledermäusen weitestgehend gewährleistet werden kann. 
Seit 1990 gibt es keine Untersuchungen, die nach dem EU-Recht besonders geschützte Arten und deren Lebensräume prüft und berücksichtigt. 
Ist es möglich, die Windenergie auszubauen unter Wahrung der Belange des Naturschutzes und auf ökologisch verträgliche Standorte auszuweichen? 
Bekannt ist, dass Standorte im Wald oder dessen Nähe besonders in Verbindung mit kleinen waldumrandeten Seen sehr schlagträchtig sind, eben der ideale Lebensraum, wie er in unseren Waldgebieten anzutreffen ist. 
Schlechte Planungen ohne entsprechende Fachkenntnis der Flora und Fauna sind nicht nur ein Risikofaktor, sie verstoßen gegen gesetzliche Grundlagen. 
Warum fühlen sich die Planer so sicher? Weil unter dem Deckmäntelchen der Energiewende die Behörden den Naturschutz nicht mehr so eng nehmen sollen, den Artenschutz abspecken und damit die Verfahren beschleunigen sollen. 
Mit Gier und in bester Absicht wird der Windenergiewirtschaft der Weg gebahnt – „Auf, auf zum fröhlichen Jagen…“ 


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