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Moratorium zum weiteren Windenergieausbau und einen sofortigen Stopp neuer Genehmigungen

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Volksinitiative „Rettet Brandenburg“
Vorsitzender, Thomas Jacob

Glietzer Dorfstr. 11
15913 Märkische Heide

Ministerpräsident
Herrn Dr. Woidke

Staatskanzlei
14473 Potsdam

Märkische Heide, 09.01.2014

Energiepolitik des Landes Brandenburg

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

mit Bezug auf frühere Schreiben zum Thema und im Vorfeld unseres heutigen Gesprächs mit Herrn Prof. Dr. Schulze gestatten wir uns, Ihnen die drängendsten Fragen aus unserer Sicht zur energiepolitischen Landesstrategie 2030 Brandenburgs zu übermitteln.

Wir bitten Sie um Veranlassung, dass uns diese Fragen aus Ihrem Haus sachlich und ohne politische und populistische Schönfärberei beantwortet werden.

      1. Technische Fragen

Nach Ihren Aussagen am 04.12.2013 im Interview mit der Berliner Morgenpost verfügt das Land Brandenburg 2013 über 3.400 Windkraftanlagen (WKA) in 220 Windparks auf einer Fläche von 300 km²und die Fläche soll bis 2030 auf 580 km² erweitert werden.

Die Anzahl der WKA soll laut Strategie in diesem Zeitraum verdoppelt werden.

 

Mit einer installierten elektrischen Leistung sogenannter Erneuerbarer Energien von fast

5 GW, das dem dreifachen Wert des durchschnittlichen Eigenbedarfs von 1,6 GW entspricht, liegt Brandenburg auf dem vordersten Platz Deutschlands.

Die verwertbare Ausbeute an elektrischer Arbeit dieser Anlagen liegt jedoch nur hochgerechnet bei 12 % und unterliegt nicht zu beeinflussenden Schwankungen.

Ein weiterer Zubau würde die „Scheitelhöhe“ der verfügbaren Elektroenergie in Bereiche treiben, in denen ohne Abschaltung von alternativen Energieerzeugern das Netz nicht mehr stabil betrieben werden kann.

Per 06.01.2014 haben die Medien für 2013 die Rekordhöhe der Stromerzeugung von 162 TWh aus Braunkohle gemeldet, fast ein Drittel davon in Brandenburg.

Da Teillastbetriebe konventioneller Kraftwerke einen dramatischen Wirkungsgradverlust mit sich bringen, geht das Einsparpotential an CO2 gegen Null – gegenläufig zur Zielstellung der Energiewende.

 

Wie Sie kürzlich in einem Interview bestätigten, ist eine wirtschaftliche Speicherung des überschüssigen Windstroms „nicht in Sicht“, so dass zeitweise Strom ohne Profit exportiert werden muss.

Wie rechtfertigt sich, dass trotzdem ca. 60 % der Stromproduktion Brandenburgs für den Export vorgesehen sind - ein Verstoß gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit?

Den Saldo tragen die Brandenburger Bürger.

Infolge regionaler Umlage des Netzentgeltes kostet der bisherige Netzausbau und der weiterhin mit steigender Anzahl der WKA erforderliche die 1,2 Mio Brandenburger Haushalte mehr als in jedem anderen Bundesland – eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes des Grundgesetzes.

Welche Maßnahmen trifft die Landesregierung, um diesen Verlust an Kaufkraft ihrer Bürger auszugleichen?

 

Um den Windertrag einer Anlage festzustellen, wäre eine einjährige Windmessung in Nabenhöhe erforderlich.

Für die Sicherung der Effektivität der Anlage sind mindestens 1.800 Volllaststunden erforderlich (ca. 6 m/sec.), die bei dem durchschnittlichen Windaufkommen in Brandenburg von 1.550 Stunden nicht erreichbar erscheinen. Laut Bundesverband der Windenergie bringt ein Sinken der Windgeschwindigkeit um 10 % eine Ertragsreduzierung von 35 %!

Warum ist diese seriöse Windmessung nicht Genehmigungsvoraussetzung für WKA und warum wird bei Unterlassung der Messung nicht der Bestandsschutz aufgehoben?

Wie wurde die Windhöffigkeit der im Regionalplan ausgewiesenen Windeignungsgebiete ermittelt?

 

2. Umwelt und Natur

    Im Jahr 1994 wurde in das Grundgesetz der Bundesrepublik der Artikel 20a, der Naturschutz, aufgenommen.

    Im Januar 2011 hat das Brandenburger Umweltministerium den Wald für Windkraft freigegeben und damit den Waldbesitzern, die Jahre vorher große Waldflächen von der Treuhand/Liegenschaften erwarben, Gelegenheit gegeben, ihre Profiterwartungen mit dem Bau von großen Windparks mit 206 m hohen WKA in Brandenburger Wäldern zu erfüllen.

    Im Juli 2012 hat das Umweltministerium zusätzlich die tierökologischen Abstandskriterien für diverse geschützte Tierarten (z.B.Rotmilan) reduziert.

    Es trifft nicht zu, dass nur Nutzwald (reine Kieferforste) für Windparks geplant wurden, sondern auch Buchenwald, Eichenalleen und geschlossene Waldgebiete mit besonderer ökologischer Funktion.

    Die öffentlich ausgelegten Bauanträge für 206 m hohe ENERCON E-115 beweisen, dass je WKA mehr als 10.000 m² Wald verbraucht werden d.h. bei normalem Bewuchs sind ca. 450 Bäume allein für einen Stellplatz zu roden. Hinzu kommen Montageplätze von 15 x 150 m und Zuwegungen von 6-8 m Breite und ca.500 m Länge und 80 m Kurvenradien.

    Dauerhaft versiegelt wird je WKA eine Fläche von 7.500 m² und temporär von 3.700 m².

    Die dauerhafte Versiegelung wird erreicht durch einen Eintrag von 1.500 – 3.400 t Beton ins Erdreich, der nur teilweise wieder entfernt werden kann.

    Je WKA werden 110 t – 150 t Stahl verbaut und je drei Rotorblätter aus kaum recycelbarem Material und je 60 t schwer.

    Die Zufahrten werden mit Schottermaterial belegt – für 500 m werden ca. 1.250 m³ Belag für Schwerlasttransporte aufgebracht.

    Halten Sie es gegenüber nachfolgenden Generationen für gerechtfertigt, dass bei der geplanten Anzahl von 6.200 WKA die Brandenburger Felder und Wälder mit

    9.300.000 t – 21.080.000 t Beton versiegelt werden?

    Wohin soll nach Betriebsaufgabe diese Menge Beton verbracht und recycelt werden?

    Wer hat die Folgewirkung von Windparks in Wäldern geprüft hinsichtlich Artenschutz, Reduzierung von CO2-Speicherung, Auswirkungen auf den

    Wasserhaushalt und vieles mehr?

    Am 24.11.2013 wurde vom BMU auf der Klimakonferenz in Warschau eine Presseerklärung zum Waldschutzprogramm der UNO abgegeben, in der die weltweite Entwaldung für ein Drittel der globalen Klimagas-Emissionen verantwortlich gemacht werden. Deutschland hat aus diesem Grund den entsprechenden Fonds um 40 Mio US$ aufgestockt.

    Warum gilt diese Erkenntnis nicht für das Land Brandenburg, wo 98.000 Hektar Wald für windhöffig befunden wurden und 40.000 Hektar bereits in Windeignungsgebieten verplant wurden?

     

    Das Potsdamer Institut für Klimafolgenforschung hat für Berlin/Brandenburg bis 2050 Hitze-extreme und Dürreperioden prognostiziert.

    Wie begründet sich bei dieser Erwartung, geschlossene Ökosysteme, Wälder, zu fragmentieren und aufzubrechen und weitere Austrocknung zu ermöglichen?

     

    Eine Windkraftanlage von 206 m Höhe stellt eine Industrieanlage dar, die im Wald umfassender Umweltprüfung bedarf, da mit Stellplatz, Montagefläche, Zufahrten und Leitungsanbindung eine große Umweltzerstörung einher geht.

    Warum wird erst für größere Stückzahlen eine Umweltverträglichkeitprüfung gefordert, die nicht mal den Nachweis der Wirtschaftlichkeit der Anlage erbringen muss?

    Warum ist der Netzanschluss einschließlich notwendiger Transformatoren nicht Teil des Genehmigungsverfahrens der WKA?

    Warum sind die Abwägungsverfahren für WKA nicht verpflichtend öffentlich unabhängig von der Stückzahl?

     

    Der § 35 des Baugesetzes lässt Windenergieanlagen im Außenbereich zu, jedoch nur, wenn keine öffentlichen Belange wie Umwelt-, Natur- und Bodenschutz,Denkmal- und Landschaftsschutz entgegen stehen und nicht die natürliche Eigenart der Landschaft und ihr Erholungswert beeinträchtigt oder Orts- und Landschaftsbild verunstaltet werden.

    Warum können trotzdem betroffene Gemeinden und Kleinstädte nicht ihre touristische Orientierung geltend machen, obwohl durch Windparks ihre Umgebung an Erholungswert stark verliert und finanzielle Verluste die Folge sind?

     

    Der § 35, Abs.5 des Baugesetzes schreibt den Rückbau der Anlagen bei Geschäftsaufgabe vor und die Beseitigung der Bodenversiegelung. Die Genehmigungsbehörde soll die Einhaltung der Rückbauverpflichtung sicherstellen.

    Die uns vorliegenden Angebote der Investoren, die Verträge und Bauanträge lassen den Schluss zu, dass keine ausreichende und gesicherte Finanzierung verlangt wird.

    Der Rückbau einer 206 m hohen Anlage wäre nicht unter 1 Mio € zu finanzieren, und es bedarf einer unwiderruflichen Bankgarantie.

    Bei den Erörterungen zum WEG 25 in Beelitz am 23.10.2013 wurde vom LUGV neben einer Bankbürgschaft auch Konzernbürgschaft oder Verpfändung als akzeptabel befunden, die Falle einer Insolvenz oder Brandschaden wertlos wären. Die Höhe der Sicherheitsleistung wurde nicht genannt.

    Ist die Höhe der Sicherheitsleistung in den VVBbgBO den aktuellen Bedingungen

     

    der neuen Generation WKA, den gültigen Entsorgungspreisen und der Preisentwicklung in 20 Jahren angepasst?

    Ist die unwiderrufliche Bankgarantie in jedem Falle vor Genehmigung hinterlegt, um Schaden von privatem Verpächter, vom Land und Bund abzuwenden?

     

    3. Gesundheit und Soziales

    Die Waldnutzung als Industriegebiet (Windparks) nimmt ihm seine Erholungsfunktion für die Anwohner und die Besucher aus den Städten.

    Die natürliche Speicherung von CO2 durch den Wald und seine Funktion als Sauerstoffspender werden reduziert und verschlechtern die Lebensqualität der Bevölkerung.

    Belastend für die menschliche Psyche sind das Blinkfeuer,die bedrängende Wirkung und der Schattenschlag der Anlagen.

    Von den Windkraftanlagen geht eine erhöhte Lärmemission aus, die sich mit höherer Stückzahl verstärkt und gesundheitliche Schäden bei Mensch und Tier bewirkt.

    Lärm ist ein Schadstoff.

    Umstritten ist die Anerkennung der nachweislichen gesundheitlichen Schäden von nicht hörbaren Beeinträchtigungen durch Infraschall.

    Gegenwärtig wird die DIN 45680 zur Lärmemission überarbeitet.

     

    Wurde von der Landesregierung (Umwelt/Gesundheit) bei der Modifizierung der DIN mitgewirkt und liegt inzwischen ein Infraschall-Gutachten des Robert-Koch-Institutes vor, das im Newsletter BRB Nr.3, 2013, angekündigt wurde?

    Warum wird eine Abstandsregelung zu Wohnsiedlungen von mindestens dem 10-fachen der Höhe der WKA im Interesse der Volksgesundheit von der Landesregierung nicht mitgetragen?

     

    Die „Nachhaltigkeitsstrategie“ des Landes Brandenburg sieht eine Reaktivierung des dörflichen Lebens und die Neuansiedlung junger Familien auf dem Land vor. Erkennt die Landesregierung nicht, dass der ausufernde Windkraftausbau als Bedrohung empfunden wird und Familien die betroffenen Kommunen verlassen?

     

    Mit dem Ziel, die Akzeptanz in der Bevölkerung für die Windkraft zu erhöhen, werden Bürgerwindparks propagiert und diese den Bürgern als eine gut verzinste Anlageform mit Eigentumsanteilen empfohlen. Dem bereits gestörten sozialen Friede in den Dörfern wird damit noch mehr geschadet.

    Diese Geldanlage unterliegt nicht den Anlegerschutzbestimmungen und birgt hohe Risiken.

    Wer berät die Interessenten über ihre Risiken und Rechte und garantiert ihnen, dass die erhoffte Alterssicherheit nicht zur Altersarmut wird?


    Herr Ministerpräsident, in Ihrem Interview am 04.12 2013 haben Sie die Hoffnung geäußert, mit einer rechtzeitigen und umfassenden Beteiligung der Bürger deren Zustimmung zu erlangen.

    Wie können Sie eine Zustimmung vom in allen Lebensbereichen durch diese Energiepolitik beschädigten Bürger erwarten?

    Wer legitimiert die Landesregierung zu dieser Politik angesichts geringer Effektivität und immenser Kollateralschäden in der Natur?

    Die Bürger erwarten Ehrlichkeit und eine erkennbare Vorsorge für ihr Dasein.

    Da sich die Windkraft nicht als geeignete Alternative für unsere Stromversorgung erwiesen hat, ist die Landesstrategie zwangsläufig zu korrigieren.

    Bis zur Klärung der vorgenannten Probleme fordern wir ein Moratorium zum weiteren Windenergieausbau und einen sofortigen Stopp neuer Genehmigungen.

     

    Hochachtungsvoll

    Thomas Jacob

    Vorsitzender der Volksinitiative

    „Rettet Brandenburg“

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