Sie sind hier: Startseite Intern Nachrichten Leserbrief zum Artikel in der MAZ 24.01.2014

Leserbrief zum Artikel in der MAZ 24.01.2014

"Prokon-Insolvenz verunsichert märkische Anleger"
Sehr geehrte Frau Stratonowitsch,
zum Artikel “ Prokon-Insolvenz verunsichert märkische Anleger” vom 24.01.2014 übersende ich Ihnen meinen folgenden Leserbrief:
Wer diesen Artikel liest, könnte den Eindruck gewinnen, der Staat mache sich Sorgen um die Kleinanleger. In Wirklichkeit ist alles schon mal ähnlich dagewesen - mit der Immobilienkrise!
Der Verbraucherschutz und die Bundesregierung wollten doch schon nach dem Platzen der Immobilienblase ihre Bürger viel besser schützen. Die Finanzaufsicht BAFIN sollte mehr Kompetenzen bekommen und so weiter und so weiter.
Mit Prokon lief das alles noch viel offensichtlicher, denn diese Firma hat sich seit Jahren am Rand der Insolvenz lang gehangelt. Trotzdem hat sie ohne Probleme und ohne Ausschreibungen die Fördermittel für immer neue Windparks in ganz Deutschland bekommen, trotzdem konnte sie sich als Klima – und Weltretter feiern mit ihrem Geschäftsfeld “Erneuerbare Energien” . Sogar der Bundesverband der Windindustrie hatte das “Schneeballsystem” dieser Firma bereits kritisiert, die mit der Rückendeckung politisch gewollter Windkraftanlagen immer neues Geld von den Kleinanlegern generieren durften. Am 05.09.2012 hatte das OLG Schleswig Prokon die irreführende Werbung mit Genussscheinen untersagt – ohne Resonanz.
Vertreter unserer Landesregierung sind auf “ Energietouren” ganzjährig quer durch das Land gezogen und haben die Bürger mit Hinweis auf gute Verzinsung animiert, sich an Bürgerwindparks und Leitungsausbau zu beteiligen ohne Wertung der Anbieter? Die Medien haben dabei kräftig mitgeholfen.
Musste nicht der Kleinanleger erwarten dürfen, dass ihm die Landesregierung zu einer sauberen Sache rät? Er konnte nicht ahnen, dass diese Anleihen nicht den Anlegerschutzbestimmungen unterliegen und hohe Risiken für ihn bergen – ihm vielleicht nicht die erhoffte Alterssicherheit sondern Altersarmut bringen.
Seit langem haben Bürgerinitiativen in den Regionalversammlungen, im Regionalvorstand, im Ministerium für Wirtschaft und in Schreiben an Politiker darauf hingewiesen, dass es strenge Kriterien für die Auswahl der Investoren für Windkraftanlagen geben müsste – immer mit Hinweis auf die insolvente Firma Windreich und die unsichere Firma Prokon – ohne Resonanz.
Aber: Es müsste eigentlich schon lange einen handfest Beweis für die Schräglage von Prokon gegeben haben in den Genehmigungsbehörden.
Beispiel Brandenburg: – hier betreibt Prokon 60 Anlagen im Wert von 85 Mio€. Um für diese die Baugenehmigung zu bekommen, muss Prokon gemäß § 35 des Baugesetzbuches für den vollständigen Rückbau der Anlagen nach Geschäftsaufgabe finanzielle Sicherheiten vor Baubeginn hinterlegt haben bzw. unwiderrufliche Bankgarantien. Welche Bank hat ihm diese Garantien gegeben? Wenn dafür auch nur Genussscheine von Prokon vorliegen sollten, hat wohl ein Beamter die Loyalität falsch verstanden.
Die Kleinanleger sind nun laut Bundesfinanzministerium als mündige Bürger in der Verantwortung für ihr eigenes Schicksal, aber mit reingeritten haben sie die, die laut Wahlauftrag die “Pflicht zur Fürsorge “ haben.
Waltraud Plarre
Kloster Lehnin

Bookmark & Share

Artikelaktionen