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Beiersdorf-Freudenberg

 

In 2003 Bauvorhaben von 16 2,5 MW-Anlagen (140 m) – (Aufstellung der Pläne nach Bürgerversammlung Ende November, Auslage B-Plan im Januar, FNP im Februar, Mai BImSchG), geplanter Beschluss im Oktober (kurz vor der Kommunalwahl!) mitten im Gemeindegebiet und zusätzlich zu den zwei bereits vorhandenen 65m hohen Anlagen. Geplanter Baubeginn Ende 2003.

B-Plan wurde am Beschlusstag wegen Unzulässigkeit vorab von der Tagesordnung zurückgezogen, der Beschluss des FNPs wurde als fehlerhaft beanstandet (neues Verfahren mit neuer Auslage usw.), das BImschG-Verfahren hatte einen Ankündigungsfehler. Der Windanlagenbetreiber zog daraufhin seine Planung zurück und beantragte direkt bei Landesumweltamt Brandenburg. Die Gemeinde gab die Einwilligung, da sie sich durch einen städtebaulichen Vertrag Gelder hoffte gesichert zu haben. (Ein Akt, bei dem sich jedem Windanlagengegner das Wort Bestechung aufdrängt) Tatsächlich wurden 16 Anlagen in 2005 genehmigt und 14 gebaut.

In 2010 gab es die Anregung in der Gemeinde, sich durch eine neue Bauleitplanung die eigenen Planung zu sichern.

Im Sommer 2011 stellten sich ein neuer Investor vor, der 8 weitere Anlagen in das Windeignungsgebiet projektierte. Dies ohne finanzielle Beteiligung der Gemeinde, die dies ablehnte, um die eigene Planung zu sichern.

Im Februar 2012 droht das Landesumweltamt damit, das Einvernehmen der Gemeinde zu ersetzen.

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