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Showdown am Landtag

Seitdem die Bundesregierung gegen erheblichen Widerstand des einschlägigen politisch-ökonomischen Komplexes eine Länderöffnungsklausel ins Baugesetzbuch eingefügt hat, haben die Bundesländer – befristet bis Ende 2015 – die Möglichkeit, eigene Abstandsregeln für Windkraftanlagen zu menschlichen Wohnstätten festzulegen. Für diese Regel auf der Bundesebene und für die entsprechende natur- und menschenfreundliche Nutzung des Spielraums auf Länderebene hatten wir uns intensiv eingesetzt.

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